Rijo Campers

Mietvertrag

Pflichten des Mieters

  1. Der Mieter stimmt den Bestimmungen dieses Vertrags zu und hat ein Exemplar des Mietvertrags sowie der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten.
  2. Der Mieter hat das genannte Fahrzeug und sein Zubehör in ordnungsgemäßem und sicherem Zustand erhalten.
  3. Der Mieter/Fahrer muss mindestens 20 Jahre alt sein und mindestens ein Jahr vor der Anmietung des Fahrzeugs im Besitz eines gültigen Führerscheins sein; er muss den Führerschein zu Beginn der Anmietung vorlegen. Der Mieter/Fahrer hat sich beim Fahren an die isländischen Gesetze und Vorschriften zu halten.
  4. Der Mieter ist für das gemietete Fahrzeug ab dem Zeitpunkt verantwortlich, an dem es das Büro von Rijo Campers verlässt, bis Rijo Campers die Rückgabe des Fahrzeugs unterzeichnet.
  5. Der Mieter hat das Fahrzeug wie nachstehend angegeben zurückzugeben:
    1. Mit dem gesamten Zubehör (einschließlich Reifen, Werkzeug, Dokumenten und sonstigen Gegenständen) in demselben Zustand, in dem es bei Erhalt war, ausgenommen normaler Verschleiß durch übliche Nutzung. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass fehlendes oder beschädigtes Zubehör zum Selbstkostenpreis auf die Kreditkarte berechnet wird, die der Mieter zu Beginn der Anmietung angegeben hat.
    2. Zu der im Mietvertrag angegebenen, vorab festgelegten Uhrzeit und am vorab festgelegten Datum oder früher, falls Rijo Campers dies verlangt.
    3. An einer Niederlassung von Rijo Campers, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Wird das Fahrzeug nicht direkt an einen Standort von Rijo Campers zurückgegeben, fällt eine Abgabegebühr gemäß der aktuellen Preisliste von Rijo Campers an. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass die Abgabegebühr von der Kreditkarte abgebucht wird, die der Mieter zu Beginn der Anmietung angegeben hat.
    4. Mit dem Kraftstofftank auf demselben Füllstand wie im Übergabeprotokoll angegeben. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass fehlender Kraftstoff der Kreditkarte belastet wird, die der Mieter zu Beginn der Anmietung angegeben hat, falls der Mieter das Fahrzeug nicht mit dem gleichen Kraftstoffstand zurückgibt. Die Servicegebühr für das Betanken richtet sich nach der aktuellen Preisliste von Rijo Campers.
    5. Ausreichend sauber, nicht übermäßig verschmutzt. Der Innenraum darf nicht übermäßig verschmutzt sein. Das Äußere darf nicht übermäßig verschmutzt sein, d. h. nicht mit Schlamm, Teer oder Schmutz bedeckt. Ein übermäßig verschmutzt zurückgegebenes Fahrzeug unterliegt einer Reinigungsgebühr gemäß der aktuellen Preisliste von Rijo Campers. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass die Reinigungsgebühr von der Kreditkarte abgebucht wird, die der Mieter zu Beginn der Anmietung angegeben hat.
    6. Alle Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge.
  6. Eine Verlängerung des Mietvertrags hängt von der Zustimmung von Rijo Campers ab. Gibt der Mieter das Fahrzeug eine Stunde oder mehr nach Ablauf des Mietvertrags zurück, ist Rijo Campers berechtigt, dem Mieter zusätzlich zu einer Strafe von 100Euros für eine verspätete Rückgabe eine Mietgebühr von bis zu einem ganzen Tag gemäß diesem Vertrag in Rechnung zu stellen. Für jeden weiteren Tag kann Rijo Campers Gebühren gemäß seiner Preisliste erheben. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass eine solche Gebühr von der Kreditkarte abgebucht werden kann, die der Mieter zu Beginn der Anmietung angegeben hat. Gibt der Mieter das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Rückgabezeitpunkt gemäß diesem Mietvertrag zurück oder informiert er Rijo Campers nicht über seine Absicht, die Anmietung zu verlängern, sind Rijo Campers oder die Polizei zudem berechtigt, das Fahrzeug ohne weitere Ankündigung und auf Kosten des Mieters wieder in Besitz zu nehmen.
  7. Das Fahrzeug ist mit der gebotenen Sorgfalt zu handhaben und zu führen. Nur die in diesem Vertrag als Fahrer eingetragenen Personen, die zudem die Anforderungen in Abschnitt 3 erfüllen, dürfen das Fahrzeug führen. Wird das Fahrzeug von einer Person geführt, die nicht in diesem Mietvertrag eingetragen ist, werden sämtliche Versicherungen nichtig; in diesem Fall haftet der Mieter vollständig für das Fahrzeug, für Schäden, die es erleiden kann, für Schäden, die es anderen, Gegenständen oder Fahrzeugen zufügen kann, und verpflichtet sich, solche Schäden vollständig zu zahlen. Die Kosten für Schäden, die unter den vorgenannten Umständen entstehen, können von der Kreditkarte abgebucht werden, die der Mieter zu Beginn der Anmietung angegeben hat.
  8. Der Mieter haftet verschuldensunabhängig für Schäden, die aus der Nutzung des Fahrzeugs entstehen und für die von der Fahrzeugversicherung keine Entschädigung gezahlt wird. Dies umfasst Schäden am Fahrzeug und/oder Verletzungen von Insassen aufgrund von:
    1. Fahren an gesetzlich verbotenen Stellen, das heißt abseits von Wegen oder markierten Straßen, auf nicht markierten Pfaden oder Spuren, an Stränden oder anderen sandigen Flächen, in seichten Gewässern oder anderen weglosen Gebieten.
    2. Fahren in oder durch Flüsse oder jegliche Art von Wasserläufen.
    3. Vorsätzliche Handlungen, grobe Fahrlässigkeit oder völlige Unachtsamkeit des Fahrers.
    4. Führen des Fahrzeugs unter dem Einfluss kontrollierter oder illegaler Substanzen.
    5. Nutzung des Fahrzeugs unter Verstoß gegen isländisches Recht und/oder die Bestimmungen dieses Mietvertrags.
    6. Fahren mit Fahrzeugen, die nicht über Allradantrieb (4×4) verfügen, auf Straßen, die auf offiziellen Karten mit F gekennzeichnet sind. Das Gleiche gilt für den Kjalvegur (Straße Nr. 35) durch den Kaldidalur (Straße Nr. 550) und die Jökulhálsleið (Straße Nr. 570). Ein Verstoß gegen diesen Artikel wird von Rijo Campers mit einer Strafe von 2200Euros zusätzlich zu der von der Polizei verhängten Geldstrafe geahndet. Die vorstehend genannten Bestimmungen über Geldstrafen berühren nicht die Verpflichtung des Mieters, Rijo Campers eine Entschädigung für Verlust oder Schaden zu zahlen. 4×4-Geländewagen dürfen auf den oben genannten Straßen gefahren werden.
    7. Fahren auf gesperrten Straßen, wie von der isländischen Straßenverwaltung (www.road.is) veröffentlicht.
    Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass die Kosten für Schäden sowie anfallende Nebenkosten, die durch eine der vorstehenden Handlungen verursacht werden, von der Kreditkarte abgebucht werden können, die der Mieter zu Beginn der Anmietung angegeben hat.
  9. Im Falle einer Kollision oder eines Unfalls hat der Mieter unverzüglich die Polizei sowie Rijo Campers über den Vorfall zu benachrichtigen. Der Mieter darf den Unfallort nicht verlassen, bevor die Polizei eingetroffen ist oder ein Unfallbericht erstellt wurde. Der Mieter ist verpflichtet, alle Schäden am Fahrzeug an Rijo Campers zu melden, unabhängig von etwaigen der Anmietung zugeordneten Selbstbeteiligungsregelungen (CDW, SCDW oder PCDW).
  10. Die Anzahl der Kilometer (km), die das Fahrzeug während der Geltungsdauer dieses Vertrags zurückgelegt hat, wird durch die Ablesung des entsprechenden, vom Fahrzeughersteller bereitgestellten Zählers bestimmt. Der Mieter hat Rijo Campers unverzüglich zu benachrichtigen, falls der Kilometerzähler defekt ist oder während der Mietzeit ausfällt.
  11. Der Mieter ist für alle Geldstrafen oder Gebühren verantwortlich, die sich aus seiner Nutzung des gemieteten Fahrzeugs ergeben. Dies umfasst, ist jedoch nicht beschränkt auf: Park- und Verkehrsverstöße, Geschwindigkeitsüberschreitungen und Bußgelder aus Geschwindigkeitskontrollen, Park- und Mautgebühren. Für jede behördliche Anfrage, auf die das Unternehmen reagieren muss, oder für jede Geldstrafe oder Gebühr, die Rijo Campers aufgrund der Nutzung des gemieteten Fahrzeugs durch den Mieter/Fahrer zahlen muss, wird von Rijo Campers eine Gebühr von bis zu 30Euros erhoben. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass diese Gebühr und die Geldstrafe/Gebühr von der Kreditkarte abgebucht werden können, die der Mieter zu Beginn der Anmietung angegeben hat.
  12. Der Mieter/Fahrer darf nicht:
    1. Das Fahrzeug an gesetzlich verbotenen Stellen führen, d. h. auf gesperrten Straßen, wie von der isländischen Straßenverwaltung veröffentlicht, abseits von Wegen oder markierten Straßen, auf nicht markierten Pfaden oder Spuren, an Stränden oder anderen sandigen Flächen oder in anderen weglosen Gebieten. Jeder Mieter/Fahrer, der bei einem Verstoß gegen diesen Artikel ertappt wird, unterliegt einer Strafe von 2200Euros durch Rijo Campers zusätzlich zu der von der Polizei verhängten Geldstrafe. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass diese Geldstrafen von der Kreditkarte abgebucht werden, die der Mieter zu Beginn der Anmietung angegeben hat.
    2. Das Fahrzeug auf Gebirgs- oder Hochlandstraßen oder auf Straßen führen, die auf einer Karte oder einem Straßenschild mit „F" gekennzeichnet sind, einschließlich der Routen Kjölur (Straße 35), Kaldidalur (Straße 550) und Sprengisandur (Straße 26), es sei denn, das Fahrzeug verfügt über Allrad- oder Vierradantrieb und ist von Rijo Campers für eine solche Nutzung vorgesehen und akzeptiert. Bei Nichtbeachtung dieses Artikels wird eine Strafe von mindestens 550Euros zuzüglich 0,1Euro für jeden auf einer gesperrten Straße gefahrenen km erhoben. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass diese Geldstrafe von der Kreditkarte abgebucht wird, die der Mieter zu Beginn der Anmietung angegeben hat.
    3. Das Fahrzeug unter dem Einfluss von Alkohol, kontrollierten oder illegalen Substanzen führen. Ein Verstoß gegen diesen Artikel unterliegt einer Strafe von 2200Euros durch Rijo Campers zusätzlich zu der von der Polizei verhängten Geldstrafe. Die vorstehend genannten Bestimmungen über Geldstrafen berühren nicht die Verpflichtung des Mieters, Rijo Campers eine Entschädigung für Verlust oder Schäden am gemieteten Fahrzeug zu zahlen.
    4. In oder durch Wasser oder Flüsse jeglicher Art fahren, ohne die volle Verantwortung für das Fahrzeug zu übernehmen.
    5. In Schnee- oder Eiswehen, auf Gletschern oder auf zugefrorenen Seen fahren.
    6. Im Fahrzeug rauchen. Anzeichen für das Rauchen im Fahrzeug, wie Stummel, Asche oder Geruch, führen zu einer Reinigungsgebühr von mindestens 300Euros. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass diese Gebühr von der Kreditkarte abgebucht wird, die der Mieter zu Beginn der Anmietung angegeben hat.
    7. Das Fahrzeug ohne schriftliche und unterzeichnete Genehmigung von Rijo Campers irgendwohin außerhalb von Island bringen.
    8. Einem nicht eingetragenen Fahrer erlauben, das Fahrzeug zu führen. Ein Verstoß gegen diesen Artikel unterliegt einer Strafe von 300Euros durch Rijo Campers.
  13. Rijo Campers ist nicht verantwortlich für Eigentum des Mieters, das er oder eine andere Partei im Fahrzeug zurücklässt oder damit transportiert.
  14. Der Mieter verpflichtet sich, Rijo Campers auf Verlangen zu zahlen:
    1. Eine erforderliche Kaution in Höhe des geschätzten Betrags der Miete und/oder anderer Gebühren, denen der Mieter im Zusammenhang mit der Miete unterliegen kann, wie Versicherung usw.
    2. Sämtliche Kosten, die Rijo Campers beim Rücktransport des Fahrzeugs zu seinen Niederlassungen entstehen, falls es unbeaufsichtigt und ohne Aufsicht zurückgelassen wurde, ohne Rücksicht auf den Zustand von Fahrzeug oder Wetter.
    3. Kosten, die sich aus der Nutzung des Fahrzeugs durch den Mieter ergeben können.
  15. Der Mieter ist nicht berechtigt, Reparaturen oder Änderungen am Fahrzeug oder seinem Zubehör vornehmen zu lassen oder das Fahrzeug als irgendeine Art von Sicherheit oder Garantie zu hinterlegen, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Rijo Campers.
  16. Der Mieter ist nicht berechtigt, das Fahrzeug zur entgeltlichen Personenbeförderung zu nutzen, es an andere zu verleihen oder unterzuvermieten.

Pflichten von Rijo Campers

  1. Rijo Campers ist verpflichtet, sein Möglichstes zu tun, um die Bereitstellung des Fahrzeugs zum vorab festgelegten Zeitpunkt und in Übereinstimmung mit allen Anforderungen zu gewährleisten und ein sauberes Fahrzeug mit vollem Kraftstofftank bereitzustellen. Falls Rijo Campers aus irgendeinem Grund das bestellte Fahrzeug nicht zur richtigen Zeit bereitstellen kann, wird ein Fahrzeug einer ähnlichen oder höheren Klasse als Ersatz angeboten. Wird das Fahrzeug dem Mieter nicht innerhalb von 3 Stunden ab dem vereinbarten Zeitpunkt ausgehändigt, entfallen die Mietgebühren für den Tag. Stellt Rijo Campers keinen vollen Kraftstofftank bereit, kann der Mieter das Fahrzeug mit demselben Kraftstoffstand zurückgeben, wie er bereitgestellt und im Übergabeprotokoll angegeben wurde.
  2. Rijo Campers garantiert, dass das Fahrzeug die festgelegten Anforderungen erfüllt und dass alle amtlichen Zulassungsstandards eingehalten werden.
  3. Fällt das Fahrzeug aufgrund von normalem Verschleiß oder aus anderen Gründen aus, für die der Mieter nicht verantwortlich gemacht werden kann, stellt Rijo Campers dem Mieter so schnell wie möglich ein vergleichbares Fahrzeug an einem von Rijo Campers bestimmten Ort bereit oder veranlasst, dass Reparaturen unverzüglich von einem Servicepartner von Rijo Campers durchgeführt werden. Im Falle eines solchen Defekts zahlt Rijo Campers keinerlei Entschädigung, weder für Unterkunft noch aus anderen Gründen. Eine Rückerstattung erfolgt für einen verlorenen Miettag, wenn der Mieter das gemietete Fahrzeug für einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden nicht nutzen kann.
  4. Rijo Campers muss den Mieter über den Inhalt dieses Mietvertrags informieren, insbesondere über die Pflichten, die der Mieter mit seiner Unterschrift übernimmt.
  5. Rijo Campers hat einen ausländischen Mieter, soweit möglich, über die isländischen Verkehrsvorschriften, Verkehrszeichen und Vorschriften zum Verbot des Geländefahrens zu informieren. Darüber hinaus hat Rijo Campers insbesondere auf die Risiken hinzuweisen, die von Tieren auf den Straßen, auf Schotterstraßen und auf vereisten Straßen ausgehen.
  6. Möchte Rijo Campers die Nutzung des Fahrzeugs in Bezug auf seine Ausstattung und/oder die Straßenverhältnisse einschränken, hat dies bei der Unterzeichnung dieses Mietvertrags schriftlich zu erfolgen.
  7. Rijo Campers garantiert, eine gültige Haftpflichtversicherung für seinen Betrieb aufrechtzuerhalten.
  8. Rijo Campers kann nicht für Schäden oder das Verschwinden von Gegenständen verantwortlich gemacht werden, die vom Mieter oder einer anderen Partei im oder am Fahrzeug verstaut oder transportiert werden.
  9. Rijo Campers kann nicht für Gegenstände verantwortlich gemacht werden, die nach der Rückgabe im gemieteten Fahrzeug zurückgelassen werden. Auf Anfrage und wenn der Gegenstand gefunden wird, kann Rijo Campers den Gegenstand an seinen Eigentümer zurücksenden. Es wird von Rijo Campers eine Bearbeitungsgebühr von mindestens 30euros erhoben. Die Preise variieren und hängen von der Größe des Gegenstands und der Entfernung des Versands ab. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass diese Gebühr von der Kreditkarte abgebucht werden kann, die der Mieter zu Beginn der Anmietung angegeben hat.

Versicherung und Selbstbeteiligung

  1. Die Mietgebühr umfasst die obligatorische Fahrzeugversicherung, einschließlich Haftpflichtversicherung und Unfallversicherung für den Fahrer und den Eigentümer.
  2. Die Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten besteht aus dem jeweils gesetzlich in Island festgelegten Betrag. Verursacht der Mieter aus irgendeinem Grund Schäden an einem Drittfahrzeug, ohne Schäden am gemieteten Fahrzeug zu verursachen, beträgt die Haftung gegenüber Dritten insgesamt 300Euros.
  3. Im Falle eines Schadens am Fahrzeug haftet der Mieter vollständig. Der Mieter kann gesonderte Unfallversicherungen gegen Schäden am Fahrzeug abschließen, eine Super Collision Damage Waiver (SCDW) und eine Platinum Collision Damage Waiver (PCDW), die den Betrag festlegen, für den der Mieter in jedem Schadensfall verantwortlich ist. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Rijo Campers festgelegte Selbstbeteiligungsbetrag von der zu Beginn der Anmietung angegebenen Karte abgebucht wird.
  4. Die Unfallversicherung deckt nicht:
    1. Vorsätzliche Schäden oder Schäden aufgrund grober Fahrlässigkeit des Fahrers.
    2. Schäden, die dadurch entstehen, dass der Fahrer unter dem Einfluss kontrollierter oder illegaler Substanzen steht oder auf andere Weise nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.
    3. Schäden, die durch einen nicht eingetragenen Fahrer verursacht werden.
    4. Schäden, die durch ein Rennen oder eine Testfahrt verursacht werden.
    5. Schäden, die durch Krieg, Revolution, Bürgerunruhen oder Aufstände verursacht werden.
    6. Schäden, die durch Tiere verursacht werden.
    7. In Sitze, Teppiche oder Matten gebrannte Löcher.
    8. Schäden, die nur Räder, Reifen, Aufhängung, Batterien, Glas (außer Fenstern), Radios betreffen, oder den Verlust durch Diebstahl von Fahrzeugteilen sowie daraus resultierende Schäden.
    9. Schäden, die durch das Fahren auf rauen Straßen verursacht werden, z. B. an Getriebe, Antrieb oder Antriebswelle und anderen Teilen im oder am Fahrgestell. Schäden am Fahrgestell oder an einem anderen Teil des Fahrzeugs, die dadurch entstehen, dass das Fahrzeug auf rauen Straßen mit dem Unterboden aufsetzt. Das Gleiche gilt für Schäden, die entstehen, wenn beim Fahren Steine aufgewirbelt werden und gegen den Unterboden des Fahrzeugs schlagen. Der Unterboden des Fahrzeugs ist nicht versichert.
    10. Schäden, die durch das Fahren an Orten entstehen, an denen das Fahren verboten ist, wie Pfade, Spuren, Schneewehen, Eis, ungebrückte Flüsse oder Bäche, Strände, nur bei Ebbe zugängliche Orte oder andere weglose Gebiete. Das Fahrzeug ist nicht versichert beim Durchqueren von Flüssen oder beim Fahren in Wasser jeglicher Art.
    11. Schäden am Fahrzeug, die durch das Fahren auf Gebirgsstraßen und auf Straßen verursacht werden, die auf einer Karte oder einem Straßenschild mit F gekennzeichnet sind, einschließlich der Routen Kjölur (Straße 35), Kaldidalur (Straße 550) und Sprengisandur (Straße 26).
    12. Wasserschäden am Fahrzeug, an seiner Elektrik, seinem Zubehör oder seinem Motor.
    13. Schäden, die dadurch verursacht werden, dass Sand, Kies, Asche, Bimsstein oder eine andere Art von Erdmaterial auf das Fahrzeug geweht wird, es sei denn, der Mieter erwirbt die SAAP-Versicherung, die den Selbstbeteiligungsbetrag senkt.
    14. Schäden, die dadurch verursacht werden, dass der Wind die Tür beim Öffnen aufreißt.
    15. Schäden am Dach des Fahrzeugs durch Stehen, Sitzen, Aufsteigen oder Klettern auf dem Fahrzeug oder durch jede andere Handlung, die nicht unter die übliche Nutzung des Fahrzeugs fällt.
    16. Für Schäden durch Gischt/Meerwasser, wenn das Fahrzeug auf dem Seeweg transportiert wird, wird keine Entschädigung gezahlt.
    17. Es wird auf die allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (isländisch: kaskótrygging) verwiesen, die von der Versicherungsgesellschaft VORDUR unter www.vordur.is festgelegt werden.
    18. Die Abholgebühr für die Abholung des Mietfahrzeugs aufgrund von Schäden oder anderen Gründen, die mit der Verantwortung des Mieters zusammenhängen können, beträgt 3Euros pro km oder mindestens 330Euros. Die Gebühr von 3Euros pro km wird ab dem Büro von Rijo Campers berechnet.
    Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass alle nicht durch die Fahrzeugversicherung gedeckten Schäden von der Kreditkarte abgebucht werden, die zu Beginn der Anmietung angegeben wurde.
  5. Der Mieter kann bei Rijo Campers eine besondere Selbstbeteiligungsbefreiung für durch Schotter verursachte Schäden (GP) erwerben. Diese Befreiung senkt die Selbstbeteiligung des Mieters in jedem Fall von durch Schotter verursachten Schäden auf 350Euros.
  6. Darüber hinaus kann der Mieter den Sand and Ash Protection (SAAP) erwerben, der Schäden an Lack, Fenstern, Scheinwerfern, Kunststoff, Chromteilen und Rädern des Fahrzeugs abdeckt, die dadurch verursacht werden, dass Sand, Kies, Asche, Bimsstein oder anderes Erdmaterial auf das Fahrzeug geweht wird. Die Selbstbeteiligung in jedem Schadensfall beträgt 750Euros. Ohne diese trägt der Mieter die Kosten aller Reparaturen.
  7. Keine Versicherung deckt Schäden am Unterboden des Fahrzeugs, an den Reifen und Rädern des Fahrzeugs oder Schäden, die durch Wasser beim Fahren über Flüsse, Wasserpfützen oder Seen verursacht werden. Das Gleiche gilt, wenn der Mieter Kraftstoff, Wasser, Öl oder andere Lösungsmittel in den falschen Tank des Fahrzeugs einfüllt. Die Selbstbeteiligungsgebühren mit CDW, SCDW oder PCDW erstrecken sich nicht auf einen der oben genannten Schäden. Der Mieter trägt das gesamte Risiko und sämtliche Kosten solcher Schäden.

Allgemeine Bestimmungen

  1. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift auf diesem Mietvertrag, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Übergabeprotokoll, dass er das Fahrzeug und sein Zubehör in gutem Zustand erhalten hat.
  2. Dieser Mietvertrag mit seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat während der Mietzeit im Fahrzeug zu verbleiben.
  3. Alle Änderungen der Anmietung stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit und müssen schriftlich erfolgen. Vorzeitige Rückgaben sind nur erstattungsfähig, wenn Rijo Campers das vorzeitig zurückgegebene Fahrzeug innerhalb des vorzeitigen Rückgabezeitraums erneut vermieten kann.
  4. Der Vermieter ist berechtigt, das Fahrzeug nach eigenem Ermessen und ohne Ankündigung in Besitz zu nehmen, wenn es widerrechtlich geparkt wurde oder auf eine Weise genutzt wurde, die nicht diesem Mietvertrag oder den Gesetzen und Vorschriften entspricht, oder wenn das Fahrzeug verlassen erscheint, oder wenn der Mieter ausstehende Schulden gegenüber dem Vermieter hat.

In Fällen, in denen der Vermieter sein Recht gemäß dem Vorstehenden ausübt, berührt dies in keiner Weise die Zahlung der Mietgebühr oder anderer Beträge, die der Mieter gemäß diesem Mietvertrag zu zahlen hat. Wird das Fahrzeug jedoch innerhalb des vereinbarten Mietzeitraums an einen Dritten weitervermietet, wird der Betrag der Mietgebühr in dem Umfang in Abzug gebracht, in dem sich die Mietzeiträume des Mieters und des Dritten überschneiden. Der Vermieter entscheidet jederzeit einseitig, ob dem Mieter anstelle des gemieteten Fahrzeugs ein anderes Fahrzeug zur Verfügung gestellt wird, d. h. in Fällen eines Verstoßes gegen den Mietvertrag, von Unfällen oder Schäden. Erhält der Mieter ein anderes Fahrzeug eines abweichenden und günstigeren Typs, erhält der Mieter keine Erstattung des Differenzbetrags. Ist hingegen nur ein teureres Fahrzeug verfügbar, behält sich der Vermieter das Recht vor, die Differenz zwischen dem gemieteten Fahrzeug und dem Fahrzeug, das der Vermieter dem Mieter stattdessen zur Verfügung gestellt hat, einzuziehen, indem es der Kreditkarte belastet wird, die der Mieter zu Beginn der Anmietung oder später vorgelegt hat.

  1. Das Rauchen ist in allen Fahrzeugen von Rijo Campers verboten. Anzeichen für das Rauchen im Fahrzeug führen zu einer Reinigungsgebühr von 300Euros.
  2. Ergänzungen und Änderungen der Bedingungen und Bestimmungen dieses Mietvertrags sind schriftlich vorzunehmen und von einem Vertreter von Rijo Campers schriftlich zu bestätigen.
  3. Der Vermieter ist berechtigt, der Kreditkarte des Mieters die Mietgebühr und andere Gebühren zu belasten, die der Mieter gemäß diesem Mietvertrag zu zahlen hat, einschließlich Zahlungen aufgrund von Schäden an einem Fahrzeug, während es sich im Besitz des Mieters befindet, sowie aufgrund verlorener Miettage wegen Schäden, unter Berücksichtigung des Auslastungsgrads der Flotte des Vermieters. Allein der Vermieter ist befugt zu entscheiden, wann dies geschieht und ob es in einer einzigen Transaktion erfolgt oder nicht. Dieses Recht bleibt sechs (6) Monate nach Rückgabe des Fahrzeugs an den Vermieter bestehen.

Die Unterschrift des Mieters auf diesem Mietvertrag entspricht der Unterschrift des Mieters für Kreditkartenabbuchungen aufgrund der Zahlungen, die der Vermieter der Kreditkarte des Mieters belastet und die der Vermieter aufgrund der Bestimmungen dieses Mietvertrags rechtmäßig erhalten sollte.

  1. Dieser Mietvertrag sowie alle Vereinbarungen, die auf der Grundlage dieses Vertrags und seiner Bestimmungen getroffen werden, unterliegen dem isländischen Recht. Dies gilt auch für etwaige Schadensersatzansprüche. Dies gilt sowohl für die Grundlage als auch für die Berechnung der Entschädigung. Das Gleiche gilt für Schadensersatzansprüche, die auf einer Haftung außerhalb dieses Vertrags beruhen. Sollten Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf diesen Mietvertrag entstehen, werden diese vor dem zuständigen Gericht von Rijo Campers, dem Bezirksgericht von Reykjanes, Island, verhandelt.
  2. Etwaige Streitigkeiten zwischen den Parteien dieses Mietvertrags können dem aktiven Schiedsausschuss des isländischen Verbraucherverbands und des isländischen Reiseverbands vorgelegt werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen von RIJO Campers

Altersanforderung und Führerschein

Der Mieter/Fahrer muss mindestens 20 Jahre alt sein und mindestens ein Jahr vor der Anmietung des Fahrzeugs im Besitz eines gültigen Führerscheins sein; er muss den Führerschein zu Beginn der Anmietung vorlegen. Der Mieter/Fahrer hat sich beim Fahren an die isländischen Gesetze und Vorschriften zu halten.

Mietzeitraum

Der Mindestmietzeitraum bei Rijo Campers beträgt 5 Tage. Erfolgt die Rückgabe eine Stunde oder mehr nach der Abholzeit, gilt dies als ein voller Tag (24 Stunden).

Buchungsrichtlinie und Zahlung

Wenn Sie auf unserer Webseite einen Camper buchen, können Sie 30 % oder den vollen Mietpreis zahlen. Bei der Abholung des Fahrzeugs müssen Sie die restliche Mietgebühr und eine Kaution mit Kreditkarte oder in bar (USD, GBP, EURO, CAD, ISK) zahlen.

Zu Beginn der Anmietung wird zu Versicherungszwecken eine Aufzeichnung Ihrer Kreditkarteninformationen erstellt. Der Name des Kreditkarteninhabers MUSS mit dem in der Buchung angegebenen Namen übereinstimmen. Diese Kreditkarteninformationen können verwendet werden, um alle zusätzlichen Gebühren wie Zusatzversicherungen, Bußgelder für Parkverstöße, Schäden oder sonstige im Zusammenhang mit dem gemieteten Fahrzeug entstandene Kosten zu begleichen.

Debitkartenabdruck und Kaution

Alle Anmietungen unterliegen den vollständigen Bedingungen und Bestimmungen des Mietvertrags zum Zeitpunkt der Anmietung. Zu Beginn aller Anmietungen wird aus Sicherheitsgründen ein Debitkartenabdruck und eine Kaution genommen. Dieser Debitkartenabdruck oder diese Kaution kann verwendet werden, um alle zusätzlichen Gebühren wie zusätzliche Versicherungen, Bußgelder für Parkverstöße, Schäden oder sonstige Kosten im Zusammenhang mit dem gemieteten Fahrzeug zu begleichen, die sich aus der Nutzung des Fahrzeugs durch den Mieter ergeben.

Abhol- und Bringservice

Für Kunden im Raum Reykjavik, die in Hotels, Gästehäusern oder anderen Unterkünften übernachten, bieten wir gegen einen angemessenen Aufpreis (85Euros) einen Abhol- und Bringservice zu unserem Vermietungsstandort an. Für unsere Kunden, die am internationalen Flughafen Keflavik ankommen oder abreisen, bieten wir während unserer Arbeitszeiten (8 Uhr – 17 Uhr) einen kostenlosen Abhol- und Bringservice an.

Abhol- und Rückgabeort

Unsere Abhol- und Rückgabeorte sind unser Büro oder der internationale Flughafen Keflavik. Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail oder telefonisch unter Tel.: +354 7921117 für Anfragen zu anderen Orten.

Fahrzeugtypen

Wir behalten uns das Recht vor, Fahrzeuge zu ersetzen, wenn der reservierte Fahrzeugtyp nicht verfügbar ist. Wir können nicht immer die Marke garantieren, aber wir können stattdessen ein ähnliches Fahrzeug oder ein Upgrade garantieren.

Reisen ins Ausland

Das Mitnehmen des Fahrzeugs außerhalb des Landes ist strengstens verboten.

Kraftstofftank

Das Mietfahrzeug verfügt normalerweise über einen vollen Kraftstofftank. Das Fahrzeug ist mit vollem Tank zurückzugeben, andernfalls wird eine Gebühr für das Auffüllen des Tanks erhoben, selbst wenn nur einige Liter fehlen. Falls der Kraftstofftank zum Zeitpunkt der Anmietung nicht voll ist, ist das Fahrzeug mit der gleichen Menge an Kraftstoff zurückzugeben. Wird das Fahrzeug mit weniger Kraftstoff zurückgegeben als bei der Anmietung, berechnen wir 3Euros pro Liter für den fehlenden Kraftstoff zuzüglich weiterer 30Euros. Für das Einfüllen des falschen Kraftstoffs in einen Camper und das Fahren mit dem falschen Kraftstoff wird eine Strafe von 2200Euros erhoben.

Kindersitze

In Island ist es vorgeschrieben, dass kleine Kinder im Fahrzeug in Sicherheitssitzen reisen. Kindersitze sind gegen einen angemessenen Aufpreis verfügbar, sofern sie vorbestellt werden. Diese Kindersitze sind im Allgemeinen für Kinder im Alter von 6 Monaten bis über 4 Jahre geeignet.

Stornierungs- und Reservierungsrichtlinie

Um Ihre Reservierung zu garantieren, benötigen wir eine gültige Kreditkarte und belasten Ihre Kreditkarte zum Zeitpunkt Ihrer Buchung.

Im Falle einer Stornierung gilt folgende Richtlinie:

  • Stornieren Sie die Bestellung mehr als 72 Stunden vor der Anmietung und erhalten Sie Ihr Geld zurück; oder wählen Sie andere Daten für die Buchung.
  • Im Falle eines Nichterscheinens oder einer Stornierung innerhalb von 72 Stunden vor der Abholzeit werden 30 % des bei der Reservierung gezahlten Mietpreises NICHT zurückerstattet.

Vorzeitige Rückgabe

Vorzeitige Rückgaben sind immer gestattet. Für ungenutzte oder teilweise genutzte Miettage können jedoch keine Rückerstattungen gewährt werden, es sei denn, die Änderungen oder Stornierungen wurden 48 Stunden vor der Abholzeit vorgenommen.

Steuer

Die lokale Mehrwertsteuer (MwSt.) von 24 % ist in allen Preisen enthalten.

Versicherung

Die Haftung gegenüber Dritten entspricht dem jeweils gesetzlich in Island festgelegten Betrag. Dies gilt auch für die Höhe der individuellen Fahrerhaftung. Die Deckung gegenüber Dritten und die persönliche Unfallversicherung sind automatisch in Ihrer Anmietung und in dem nachstehend genannten Selbstbeteiligungsbetrag enthalten. Verursacht der Mieter aus irgendeinem Grund Schäden an einem Drittfahrzeug, ohne Schäden am gemieteten Fahrzeug zu verursachen, beträgt die Haftung gegenüber Dritten insgesamt 300Euros.

Collision Damage Waiver (CDW)

Wir bei Rijo Campers bieten die Collision Damage Waiver (CDW) an. Ein Mieter, der nur über die CDW verfügt, haftet für Schäden in Höhe von bis zu 3000Euros für alle unsere Fahrzeuge. Die folgenden Schäden liegen jedoch stets in der Verantwortung des Mieters und sind von der CDW nicht abgedeckt:

  • Fahrlässigkeit oder Fahren in alkoholisiertem Zustand
  • Schäden, die durch das Fahren in Gewässer, Flüsse und beim Fahren im Gelände verursacht werden
  • Schäden an Reifen, Scheinwerfern, Windschutzscheibe und dem Unterboden des Fahrzeugs
  • Schäden, die dadurch verursacht werden, dass der Wind die Tür aufreißt
  • Schäden, die durch Sand- und Aschestürme verursacht werden

Die vollständigen Einzelheiten der Ausnahmen finden Sie im Mietvertrag.

Super Collision Damage Waiver (SCDW)

Die SCDW deckt die Karosserie des Fahrzeugs auf die gleiche Weise ab wie die CDW, senkt jedoch den Selbstbeteiligungsbetrag auf 900Euros für alle unsere Fahrzeuge. Wir bieten dies unseren Kunden, um ihnen mehr Sicherheit auf Reisen und ein angenehmeres Erlebnis zu bieten. Beim Kauf der Platinum Collision Damage Waiver wird der Selbstbeteiligungsbetrag jedoch auf null Euro reduziert. Die folgenden Schäden liegen jedoch stets in der Verantwortung des Mieters und sind von der SCDW nicht abgedeckt:

  • Fahrlässigkeit oder Fahren in alkoholisiertem Zustand
  • Schäden, die durch das Fahren in Gewässer, Flüsse und beim Fahren im Gelände verursacht werden
  • Fahren in alkoholisiertem Zustand
  • Schäden an Reifen, Scheinwerfern, Windschutzscheibe und dem Unterboden des Fahrzeugs
  • Schäden, die dadurch verursacht werden, dass der Wind die Tür aufreißt
  • Schäden, die durch Sand- und Aschestürme verursacht werden

Die vollständigen Einzelheiten der Ausnahmen finden Sie im Mietvertrag.

Gravel Protection (GP)

Dieser Schutz deckt Schäden an der Windschutzscheibe, den Scheinwerfern, den Spiegeln, der Motorhaube oder jedem anderen Teil des Fahrzeugs ab, wenn Schotter oder Steine von einem anderen Fahrzeug auf das Fahrzeug geschleudert werden. Ein Mieter, der über die GP verfügt, haftet für Schäden in Höhe von bis zu 350Euros für alle unsere Fahrzeuge.

Sand and Ash Protection (SAAP)

Zum Schutz unserer Kunden haben wir uns entschieden, eine Versicherung anzubieten, die unsere Kunden gegen Schäden durch Sand- und Aschestürme absichert, die den Lack des Fahrzeugs, die Fenster, die Lichter und den Kunststoff beschädigen. Die Behebung dieser Schäden kann zwischen 3600 und 11000 Euro kosten. Durch den Abschluss der SAAP-Versicherung wird der Selbstbeteiligungsbetrag auf 750 Euro reduziert. Vulkanausbrüche in den vergangenen Jahren haben das Risiko von Schäden an Lack und Fenstern aller Fahrzeuge erhöht, und keine Versicherungsgesellschaft deckt diese Schäden. Bei starkem Wind und trockenem Wetter können die Asche der Vulkane und der Sand an der Südküste enorme Schäden am Fahrzeug verursachen, und bis jetzt sind alle Kosten auf den Mieter gefallen.

Auf Anfrage verfügbare Ausstattung:

BBQ-Grill, Kindersitz, Wechselrichter 12V–230V, Campingkarten, Angelkarten, Zelt, USB-Adapter und -Kabel, Stuhl, Tisch, Gas, Schlafsack, tragbarer Herd

Servicegebühr

Für alle Geldstrafen oder Gebühren, die sich aus der Nutzung des Fahrzeugs durch den Mieter ergeben und die der Mieter nicht selbst zahlt, fällt jeweils eine Bearbeitungsgebühr von 30Euros an. Rijo Campers stellt dem Mieter die Geldstrafen und Gebühren zuzüglich der zuvor genannten Bearbeitungsgebühr in Rechnung. Wird das Fahrzeug besonders verschmutzt zurückgegeben, fällt eine Reinigungsgebühr von 110Euros an. Dies gilt im Falle eines extrem verschmutzten Fahrzeugs, insbesondere im Innenraum, nicht durch die übliche Nutzung des Fahrzeugs. Das Rauchen im Fahrzeug ist strengstens verboten. Raucht jemand im Inneren des Fahrzeugs, haftet der Mieter für eine Reinigungsgebühr von 300Euros. Die Abholgebühr für die Abholung des Mietfahrzeugs aufgrund von Schäden oder anderen Gründen, die mit der Verantwortung des Mieters zusammenhängen können, beträgt 3Euros pro km oder mindestens 330Euros. Die Gebühr von 3Euros pro km wird ab dem Büro von Rijo Campers Rental berechnet.